Wie Ihnen bekannt ist, wurde der Finanzbehörde das Recht eingeräumt, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch entsprechenden Datenzugriff zu prüfen. Diese neue Prüfungsmethode trat neben die Möglichkeit der herkömmlichen Prüfung.
Das Recht auf Datenzugriff steht der Finanzbehörde nur im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen zu.
Im BMF- Schreiben vom 16.07.01 – IV D 2 – S 0316 – 136/01 werden die Grundsätze für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPDU, § 146 Abs. 5, § 147 Abs. 2, 5, 6, § 200 Abs. 1 AO und § 14 Abs. 4 UStG) geregelt. Diese gesetzlichen Anforderungen waren nun seitens der SAP® umzusetzen.
Die Rolle SAP_AUDITOR_TAX
Zunächst hat die SAP AG mit der Konzeption einer Rolle für den Steuerprüfer reagiert. Der Name dieser Rolle lautet SAP_AUDITOR_TAX. Diese Rolle wurde in Zusammenarbeit mit der DSAG Arbeitsgruppe “GDPdU” hinsichtlich der für eine Steuerprüfung relevanten Daten und Auswertungen konzipiert. Diese Rolle kann international eingesetzt werden.
Da SAP Standardrollen grundsätzlich keinem Benutzer zugeordnet werden, gilt:
- Die Rolle ist in den Kundennamensraum zu kopieren.
- Dort wird die Rolle hinsichtlich ihrer Ausprägungen kontrolliert und ggfs. modifiziert.
- Für die Steuerprüfung wird ein Benutzer mit begrenzter Gültigkeit für den avisierten Prüfzeitraum eingerichtet. Es erfolgt die Zuordnung der AUDITOR_TAX Rolle an den Prüfer.
- Die Einrichtung und Zuordnung sind zu dokumentieren.
DART – Data Retention Tool
Bereits seit 1998 gibt es in den USA eine gesetzliche Anforderung (IRS Revenue Procedure 98-25), die der Zugriffsmethode “Datenträgerüberlassung” (Z3) entspricht. DART ist ausschließlich für den Einsatz in SAP Systemen geeignet. Bei dem zentralen Objekt im Rahmen der Datenextraktion handelt es sich um den FI-Beleg.
DART extrahiert die FI-Belege einschließlich referenzierender Vorgänger- und Nachfolger-Belege.
erschienen in der Zeitschrift ReVision II/2005
Weiterzulesen im Anhang: