Crash Kurs – Prüfung des Finanzwesens in SAP® – Teil III: Beleg- und Verbuchungsprinzipien

Das Belegprinzip

Bei einem Buchhaltungsbeleg handelt es sich um den Nachweis einer Buchung in der Finanzbuchhaltung.

Man unterscheidet Originalbelege und EDV-Belege.
Originalbelege sind zum Beispiel:

  • Quittungen
  • Rechnungen
  • Schecks
  • Bankauszüge

EDV-Belege sind zum Beispiel:

  • Buchhaltungsbelege
  • Musterbelege
  • Dauerbuchungsbelege

Der Buchhaltungsbeleg bildet den Originalbeleg im System ab. Alle weiteren EDV-Belege dienen als Erfassungshilfen. Bis zur Archivierung verbleibt der Beleg als zusammenhängende Einheit im
System.

Alle Geschäftsfälle werden als Beleg erfasst, somit stellen Sie das direkte Bindeglied zwischen Geschäftsvorfall und Buchung dar. Ein Beleg wiederum wird in SAP® als Einheit behandelt.
Belege können in den diversen Anwendungskomponenten eingegeben werden.
Die Erfassung kann automatisch oder manuell erfolgen.
Sie ist in Anlehnung an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
(§§238 Abs.2, 239 Abs.4, 257 und 261 HGB, siehe Crash Kurs I) durchzuführen.

Beleganzeige und Analyse

Wir beginnen damit, uns einen Überblick über die im System vorhandenen Belege zu verschaffen. Die nachstehend erläuterte Auswertung kann als bereits sachkundig klassifizierte Grundgesamtheit für ggfs. nachfolgend geplante Stichprobenanalysen im Bereich der Buchhaltungsbelege eingesetzt werden. Wählen Sie die TA SA38, und bringen Sie den Report RFAUDI07 zur Ausführung.

erschienen in der Zeitschrift ReVision II/2002

Weiterzulesen im Anhang: